Der Onlineshop für die Baubranche.
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Fragen und Antworten:       

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Wie kann ich Kunde im Shop werden?

Kunde zu werden, ist ganz einfach. Sie müssen im ersten Schritt nur Ihre Email Adresse in die von uns vorgesehene Schablone eingeben, um ein eigenes Konto im Shop einzurichten.

Damit Ihre Kundendaten auch geschützt sind, muss der Zugang gleichzeitig mit einem durch Sie festzulegendes Passwort gesichert werden.

Anschließend kann jeder Zeit auf das Konto zurückgegriffen werden, um die Bestellungen im Warenkorb zu sammeln und dann zum gewünschten Termin liefern zu lassen.

Der Warenkorb stellt einen Sammelplatz dar, dessen Inhalt jeder Zeit verändert werden kann.

Kommt es dennoch einmal vor, dass nach Absenden der Bestellung irgendein Artikel ergänzt werden soll, ist es möglich eine separate Bestellung über den Shop zu generieren. Sollte die Ware noch nicht versandt worden sein, ergänzen wir das Sortiment der Bestellung; eine separate Auftragsbestätigung erhalten Sie in Kürze.

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Wie und wie weit wird Ware geliefert?

Unser gesamtes im Angebot befindliches Material und Hilfsmaterial wird bundesweit in der Regel mit einem passenden Lkw (7,5 t bis 40 t) angeliefert. Die Maße der Lkw können 4m Höhe, 2,5m Breite und 18m Länge erreichen. Deutsche Inseln werden nicht beliefert.

Die Anlieferung von Baustellenausstattungen aus dem Shop erfolgt bis Bordsteinkante. Das Entladen ist durch den Käufer zu organisieren. Sollte dazu ein Stapler erforderlich sein, ist das durch den Käufer zu berücksichtigen. Wichtige Hinweise zum Transport finden Sie unter dem nachfolgendem Link: https://www.bau-online-bestellen.de/content/1-Lieferung

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Wie muss die Beschaffenheit des Lieferortes sein?

Vor allem ist zum Lieferzeitpunkt für die Größe des Lieferfahrzeugs die freie Zufahrt zu gewährleisten. Dazu bitte immer eine angemessene Rangiermöglichkeit und ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und anderen Fahrzeugen berücksichtigen.

Sind durch örtliche Satzungen der Stadt oder der Gemeinde Ausnahmegenehmigungen zum Be- und Entladen vorgeschrieben, so sind diese vom Auftraggeber beim zuständigen Amt vor Ort einzuholen. Je nach Ortslage ist behördlich vorab zu klären, ob angemessene Absperrungen auf der Straße erforderlich sind, damit zum Lieferzeitpunkt für das Entladen der erforderliche Freiraum gewährleistet ist.

Sichergestellt werden muss, dass die Straße für die ankommenden Lasten von LKW und Ladung tragfähig ist.

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Ist eine Selbstabholung der bestellten Ware möglich?

Einer Selbstabholung steht nichts im Wege, sofern der Artikel als Selbstabholartikel im Shop entsprechend gekennzeichnet ist und der gesamte Umfang der gewünschten Ware bereitsteht. Wir empfehlen Ihnen dies zuvor mit uns abzustimmen.

Wir bitten Sie die Bestellabwicklung bei Selbstabholungen nicht über den Shop vorzunehmen, sondern dies direkt in unserem Berliner Zentrallager durchzuführen, da über den Shop automatisch Versandkosten den jeweiligen Shopartikeln während des Bestellprozesses zugeordnet werden.

Das erforderliche Fahrzeug muss entsprechend den geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ausgestattet sein, um das Ladegut entsprechend zu sichern. Ebenso muss es für die angegebenen Lasten zugelassen sein.

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Wie ist der jeweilige Ansprechpartner der BOB Vertriebs GmbH erreichbar?

Bei Fragen zu den Produkten gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten. Der einfachste Weg ist die praktische „Frage zum Produkt“-Funktion zu benutzen. Diese befinden sich bei jedem Artikel.

Eine weitere Möglichkeit ist es eine Email an sales@bob.gmbh zu senden, die wir kurzfristig beantworten.

In jedem Fall ist aber auch erforderlich, eine sichere Telefonnummer des Auftraggebers bei uns zu hinterlegen, damit auch wir für individuelle Absprachen bezüglich der Terminavisierung Kontakt aufnehmen können. Dieses wird bereits während des Bestellprozesses abverlangt.

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Was muss ich beim Rücktritt aus einem Vertrag beachten?

Hier verweisen wir auf § 3 unserer AGB:

https://www.bau-online-bestellen.de/content/3-agb

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Wie verhalte ich mich, wenn beschädigte Ware geliefert wurde?

Grundsätzlich wird die bestellte Ware bei der Kommissionierung vorab auf Mängel und Vollzähligkeit geprüft. Hiermit wird sichergestellt, dass nur Ware das Lager verlässt, die den geltenden Sicherheitsstandards entspricht und den Verwendungszweck des Auftraggebers erfüllt.

Jeder Auftraggeber wird von uns angehalten, die Lieferung unmittelbar bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigungen selbst noch einmal zu prüfen, da Transportschäden nicht immer ausgeschlossen werden können.

Wichtig ist hierbei, dass bei dieser Prüfung festgestellte Mängel umgehend bei Übergabe der Ware protokolliert und im Folgenden bei der BOB Vermiet- und Vertriebs GmbH angezeigt werden. Diese Mängel sind unmittelbar bei Zustellung der Ware durch den Fahrer der Spedition mit Name + Unterschrift sowie und Kennzeichenangabe zu bestätigen. Nachträglich reklamierte Transportschäden etc. werden nicht erstattet.

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Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Unter einer Garantie versteht man im Gegensatz zu den gesetzlichen Mängelrechten eine vertraglich eingeräumte freiwillige Leistung des Garantiegebers gegenüber einem Käufer. Garantiegeber können z.B. Hersteller und Verkäufer sein.

Dabei kann sich der Garantiegeber zur Erstattung des Kaufpreises, dem Austausch oder der Nachbesserung der Sache oder zum Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache verpflichten. Dabei muss aber erwähnt werden, dass ohne eine entsprechende Garantieerklärung des Verkäufers kein Garantieanspruch besteht.

Unter Gewährleistung versteht man die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer einwandfreie Ware zu übergeben. Stellt der Käufer fest, dass die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hat, kann er sich auf Gewährleistungsansprüche nach §§ 437 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Anbieters beträgt bei Verbrauchern 2 Jahre. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.

Unterlässt der Kunde die geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

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Wir bemühen und diesen Fragen- und Antwortenbereich stetig zu ergänzen.

Ihr BOB Vertriebs-Team


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